Gib Erbschleichern keine Chance

- Vorsorge ohne Missbrauch -

Vorsorge

dazu sollten Sie wissen:

Vorsorgevollmacht

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Wussten Sie, dass...

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Betreuungsverfügung

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Patientenverfügung

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Vorsorge­vollmacht

Sie wollen auch dann noch selbstbestimmt leben, wenn Ihre Kräfte nachlassen und sich die Geschäfte des täglichen Lebens – z.B. bei der Bank – nicht mehr ohne fremde Hilfe abwickeln lassen?

Dann ist es im Prinzip eine gute Idee, sich z.B. im Internet

• bei der Verbraucherzentrale

• beim Bundesjustizministerium

über eine Vorsorgevollmacht zu informieren.

Mit einer Vorsorgevollmacht übergeben Sie Ihre rechtliche Vertretung, z.B. gegenüber der Bank, für den Ernstfall in die Hand einer Vertrauensperson – das ist der Sinn des Ganzen.

Aber Achtung! Bevor Sie irgendein Formular ausfüllen, beantworten Sie sich selbst mindestens diese Fragen:

Wer ist
– geeignet,
– bereit und
– absolut vertrauenswürdig,
sodass ich ihr/ihm im Ernstfall meine rechtliche Vertretung anvertrauen kann und Missbrauch sicher ausgeschlossen bleibt?

Wann soll der Ernstfall als eingetreten gelten – z.B.
 Soll der Rat/die Beurteilung meines Hausarztes maßgeblich sein?
 Will ich fachärztlich untersucht werden?
 Soll eine fachärztliche Zweit-/Drittmeinung eingeholt werden?

Wie soll die rechtliche Vertretung genau aussehen – z.B.
 Will ich in allen Vertretungsfällen beteiligt/gefragt werden?
 Welche Nachweispflichten will/kann ich meiner Vertretung auferlegen?

Eine erteilte Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen.

Die zuvor bevollmächtigte Person sollte zwingend informiert werden, wenn die Vollmacht widerrufen und z.B. auf jemand anderen übertragen wurde. 

HOTLINE: 089 215467990

Montag: 19:00 Uhr - 20:00 Uhr | Mittwoch: 19:00 Uhr - 20:00 Uhr | Freitag: 19:00 Uhr - 20:00 Uhr

Die Hotline ist nur zu den angegebenen Sprechzeiten besetzt, jedoch nicht an Feiertagen. Wir leisten keine Rechtsberatung

Zur Vorbereitung unseres Telefonats bitten wir Sie, einen kurzen Fragebogen auszufüllen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Betreuungs­verfügung

Die Betreuungsverfügung dient, anders als die Vorsorgevollmacht, nicht der Betreuungsvermeidung, sondern der näheren Gestaltung der vom Gericht angeordneten Betreuung. Die Betreuungsverfügung kann Wünsche zur Auswahl des Betreuers und zur Durchführung der Betreuung enthalten.

Die Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen, im Vorfeld festzulegen, wer im Falle der Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Das kann die Auswahl einer Vertrauensperson für medizinische Entscheidungen, Vermögensangelegenheiten und andere persönliche Belange umfassen.

Zudem können konkrete Anweisungen an den Betreuer in die Betreuungsverfügung aufgenommen werden, die im Rahmen der Betreuung beachtet werden sollen.

 

HOTLINE: 089 215467990

Montag: 19:00 Uhr - 20:00 Uhr | Mittwoch: 19:00 Uhr - 20:00 Uhr | Freitag: 19:00 Uhr - 20:00 Uhr

Die Hotline ist nur zu den angegebenen Sprechzeiten besetzt, jedoch nicht an Feiertagen. Wir leisten keine Rechtsberatung

Zur Vorbereitung unseres Telefonats bitten wir Sie, einen kurzen Fragebogen auszufüllen.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Patienten­verfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern.

In medizinischen Notfällen kann es vorkommen, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, dies selbst zu tun.

Medizinische Fachkräfte sind ohne klare Anweisungen möglicherweise gezwungen , lebenserhaltende Maßnahmen zu ergreifen, selbst wenn diese nicht Ihren persönlichen Wünschen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung und können sicherstellen, dass Ihre Präferenzen respektiert werden.

Die Erstellung einer Patientenverfügung erfordert einige Überlegungen zu medizinischen Behandlungen, die Sie möglicherweise akzeptieren oder ablehnen möchten. Sie können beispielsweise Ihre Haltung zu künstlicher Ernährung, Organtransplantationen oder schmerzlindernden Maßnahmen festlegen. Zur Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung sollten Sie den Rat medizinischer Fachkräfte einholen.

Eine Patientenverfügung kann nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren Angehörigen Sicherheit und Klarheit in schwierigen Zeiten bieten .